3. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Arbeitnehmerinnen
vom 26. Februar 2008
§ 1 Voraussetzungen und Höhe der vermögenswirksamen Leistungen
§ 2 Mitteilung der Anlageart
§ 3 Entstehung und Fälligkeit des Anspruchs
§ 4 Änderung der vermögenswirksamen Anlage
§ 5 Nachweis bei Anlage nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 des Vermögensbildungsgesetzes
§ 6 In-Kraft-Treten
Wortlaut: Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Arbeitnehmerinnen (pdf)