Der Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger
Nordelbien (VKDA-NEK) ist nach entsprechender Entscheidung der Synode der
Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (NEK) am 26. September 1979 gegründet worden.
Die Synode hatte die Gründung des Verbandes zu einer wesentlichen Vorbedingung
für den Abschluss von Tarifverträgen in der NEK gemacht und die Hoffnung damit
verbunden, dass auf diese Weise den von den Tarifverträgen betroffenen
Anstellungsträgern, den Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden,
Kirchenkreisen und Diensten und Werken, eine Möglichkeit der Einwirkung auf die
Gestaltung der Tarifnormen ermöglicht werde. Diese Hoffnung hat sich in der mittlerweile
fast vierzigjährigen Arbeit des Verbandes als voll und ganz begründet erwiesen.
Als Mitglied im VKDA hat jeder Anstellungsträger die
Möglichkeit, an der Gestaltung der Tarifnormen im Rahmen der Satzung, d.h. über
den Gesamtvorstand, die Tarifkommissionen und über die Mitgliederversammlung,
mitzuwirken und damit kirchliches und diakonisches Tarifrecht mitzugestalten.
Nachdem über zwei Jahrzehnte für die im Verbandsbereich
organisierte Diakonie und die verfasste Kirche der gleiche Tarifvertrag, der
Kirchliche Angestellten- bzw. Arbeitertarifvertrag der NEK galt, trat im
Oktober 2002 ein vollkommen neuer diakoniespezifischer Tarifvertrag in Kraft.
Damit wurde der Verbandsbereich grundsätzlich aufgeteilt. Die für den Bereich
der verfassten Kirche verbliebenen KAT-NEK bzw. KArbT-NEK und die vielen sie
ergänzenden Tarifverträge wurden im April 2007 durch den neuen Kirchlichen
Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) ersetzt. Der Umfang der Tarifregelungen
des VKDA wurde damit auf einen Bruchteil reduziert. Die beiden Tarifverträge
weichen in den allermeisten Bestimmungen nicht voneinander ab. Unterschiede
gibt es im Wesentlichen im Bereich der Arbeits-zeitgestaltung wie bei der
Bemessungsgrundlage des Entgelts und in geringer Form bei der dazugehörigen
Entgelttabelle.
Im Jahr 2013 wurde der Verband umbenannt in Verband kirchlicher
und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA). Er verantwortet
heute Tarifverträge, die in Kirche und Diakonie bei seinen Mitgliedern für etwa
33.000 Mitarbeitende gelten. Die Mitglieder des Verbandes haben die
Möglichkeit, sich in arbeits- und tarifrechtlichen Fragen juristisch beraten zu
lassen.
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